Umweltbericht mit integriertem GOP zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65, Radebeul

Bauherr | USR GmbH, Moritzburger Straße 18, 01445 Radebeul

Planung | 2013

Fläche | 1,09 ha

Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65, Radebeul wurde ein Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan erarbeitet, in dem die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft untersucht und Maßnahmen zur Minimierung und zur Kompensation des Eingriffs getroffen werden. Durch die geplante Bebauung  ist eine Erhöhung des Versieglungsgrades der Fläche, die Rodung von vorrangig mit Koniferen bestandenen Gehölzflächen, der Fällung von Bäumen zu verzeichnen. Desweiteren wird  ein nach §26 Abs. 4 SächsNatSchG geschütztes Magerrasen- Biotop  zerstört bzw. beeinträchtigt.  Die dadurch entstehende Minderung bzw. der Verlust von Lebensraumfunktionen sind auf dem Gelände nicht ausgleichbar. Um auf dem Baugelände die von der Stadt Radebeul angestrebte Innenentwicklung umzusetzen, wurde ein Antrag auf Ausnahme und Kompensation des festgestellten Biotops nach §26 Abs. 4 SächsNatSchG gestellt. Nach SächsNatSchG kann die Ausgleichspflicht durch die Pflicht an Kompensation durch eine Ersatzmaßnahme ersetzt werden, wenn die Gemeinde das bestehende öffentliche Interesse an der Baumaßnahme über das Biotopinteresse stellt. Da der Bauherr den Eingriff nicht auf eigenem Gelände ausgleichen kann, können durch ihn Kompensationsmaßnahmen auch auf anderem Gelände ergriffen werden. Als Ersatzfläche steht eine mit Gehölzen verbuschte Fläche im FND „Zechstein“, Flurstück 1028 der Gemarkung Zitzschewig in Radebeul zur Verfügung.  Das grünordnerische Konzept sieht im Plangebiet  die Herstellung einer intensiven Dachbegrünung über Tiefgarage und die Pflanzung von 43 Obst- und Laubbäumen sowie umfangreiche Strauch- und Staudenpflanzungen vor. Die Pflanzungen sind untereinander vernetzt angeordnet, sodass ein  Biotopverbundes zwischen Gehölzbiotopen erreicht wird. Im Rahmen des Planungsprozesses erfolgte eine Optimierung der Gebäudestellung, der Gebäudekubatur und der Tiefgarageneinordnung.  Damit wurde eine Reduzierung der überbauten Fläche erreicht. Die befestigten Flächen der Geh- und Fahrwege sowie der PKW-Stellplätze werden teilversiegelt befestigt und vorrangig durch Quergefälle direkt in den angrenzenden Pflanzflächen versickert. Das Niederschlagswasser der Dachflächen und die verbleibende Entwässerung des begrünten Tiefgaragendaches werden 2 Versickerungsanlagen zugeführt. Die Natursteinmauern und ortstypischen Zaunanlagen sollen erhalten werden. Das denkmalgeschützte Haus Salem wird von der Winzerstraße blickend freigestellt.  Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile wie kleinere Rebanlagen ergänzen die privatgenutzten Gärten und sind identitätsstiftend für das gesamte Wohngebiet. Es erfolgte eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach Sächsischer Ausgleichsverordnung.